Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen): Guide für den Fahrzeugexport

Ratgeber · 12 Min

Das Wichtigste zum Ausfuhrkennzeichen auf einen Blick

  • Zweck: Das Ausfuhrkennzeichen ist ausschließlich für die dauerhafte Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland vorgesehen und stellt eine offizielle, befristete Zulassung dar.
  • Voraussetzungen: Eine für die gesamte Laufzeit des Kennzeichens gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) und eine spezielle Ausfuhrversicherung sind die wichtigsten und unumgänglichen Bedingungen für die Zuteilung.
  • Kosten: Die Gesamtkosten beginnen bei etwa 135 Euro für 15 Tage und steigen mit der Gültigkeitsdauer stark an. Der größte Posten ist dabei die spezielle Haftpflichtversicherung.
  • Gültigkeit: Die Laufzeit ist flexibel und kann zwischen mindestens 15 Tagen und maximal zwölf Monaten betragen. Sie richtet sich immer nach der Dauer der abgeschlossenen Versicherung.
  • Beantragung: Der Antrag wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gestellt. Dafür ist ein Bündel an Dokumenten erforderlich, dessen Vollständigkeit entscheidend für den Erfolg ist.

Was ist ein Ausfuhrkennzeichen und wann brauchst Du es wirklich?

Ein Fahrzeugexport aus Deutschland ist ein alltäglicher Vorgang. Allein im Jahr 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt rund 3,4 Millionen neue Personenkraftwagen aus Deutschland exportiert, mit den USA, dem Vereinigten Königreich und Frankreich als Hauptabnehmerländern. Doch damit ein Fahrzeug legal die deutschen Grenzen auf eigenen Rädern verlassen darf, benötigt es eine spezielle Zulassung: das Ausfuhrkennzeichen.

Definition: Das offizielle Ticket für den Weg ins Ausland

Das Ausfuhrkennzeichen, oft auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt, ist eine amtliche Zulassung für Fahrzeuge, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt werden sollen. Es handelt sich nicht nur um ein Nummernschild, sondern um eine vollwertige, wenn auch zeitlich befristete Zulassung, die international anerkannt ist. Dies ist der entscheidende Punkt, der es von anderen Kennzeichenarten unterscheidet. Wenn Du also planst, ein hier erworbenes Fahrzeug in Dein Heimatland zu überführen, um es dort anzumelden, ist dieses Kennzeichen der einzig korrekte und rechtssichere Weg. Der gesamte Prozess rund um den Autoverkauf für den Export erfordert sorgfältige Planung, bei der das Kennzeichen eine zentrale Rolle spielt.

Der rote Balken: So liest Du das Ablaufdatum richtig

Optisch erkennst Du das Ausfuhrkennzeichen sofort an seinem charakteristischen roten Balken am rechten Rand. Anders als beim Kurzzeitkennzeichen mit seinem gelben Rand, signalisiert die rote Farbe die Bestimmung für den Export. In diesem Balken ist das Ablaufdatum der Gültigkeit eingeprägt. Die dreizeilige Zahlenkombination liest sich von oben nach unten als Tag, Monat und Jahr. Das Kennzeichen ist bis zum Ende dieses Tages, also bis 23:59 Uhr, gültig. Nach diesem Zeitpunkt erlischt die Zulassung und der Versicherungsschutz automatisch.

Der entscheidende Unterschied: Ausfuhrkennzeichen vs. Kurzzeitkennzeichen

Ein häufiges und kostspieliges Ärgernis entsteht aus der Verwechslung des Ausfuhrkennzeichens mit dem Kurzzeitkennzeichen. Obwohl beide für die Überführung nicht regulär zugelassener Fahrzeuge gedacht sind, unterscheiden sich ihr Zweck und ihre rechtliche Anerkennung fundamental.

  • Ausfuhrkennzeichen (roter Rand):
    • Zweck: Ausschließlich für die dauerhafte Ausfuhr eines Fahrzeugs ins Ausland.
    • Gültigkeit: Flexibel zwischen 15 Tagen und maximal 12 Monaten.
    • Anerkennung: International als offizielle Zulassung anerkannt, was die Einreise und Ummeldung im Zielland problemlos ermöglicht.
    • Voraussetzungen: Strenge Auflagen, insbesondere eine für die gesamte Laufzeit gültige Hauptuntersuchung.
  • Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand):
    • Zweck: Hauptsächlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands.
    • Gültigkeit: Strikt auf maximal 5 Tage begrenzt.
    • Anerkennung im Ausland: Rechtlich eine Grauzone. Obwohl es innerhalb der EU oft toleriert wird, gilt es nicht als offizielle Zulassung. Dies führt immer wieder zu erheblichen Problemen wie hohen Bußgeldern, der Verweigerung der Einreise oder sogar der Beschlagnahmung des Fahrzeugs, insbesondere in Ländern wie Ungarn, Rumänien oder Bulgarien.

Die Wahl ist also keine Frage der Bequemlichkeit. Für den Export ist das Ausfuhrkennzeichen die einzig sichere und legale Option. Wer hier am falschen Ende spart, riskiert, dass die Überführung an der ersten Grenze scheitert. Wenn Du hingegen ein Fahrzeug nur innerhalb Deutschlands bewegen musst, findest Du alle Informationen unter Überführungskennzeichen.

Ausfuhrkennzeichen beantragen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Weg zum Exportkennzeichen ist ein klar definierter Prozess, der jedoch absolute Sorgfalt bei der Vorbereitung erfordert. Jeder Fehler bei den Dokumenten kann zu erheblichen Verzögerungen führen.

Schritt 1: Die richtige Versicherung besorgen

Der erste und wichtigste Schritt erfolgt nicht bei der Behörde, sondern bei einem Versicherungsanbieter. Für das Ausfuhrkennzeichen benötigst Du eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Dauer die Gültigkeit deines Kennzeichens bestimmt.

Ein entscheidender Unterschied zur normalen Kfz-Anmeldung: Du erhältst keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Stattdessen wird die klassische, physische gelbe Versicherungskarte (auch Deckungskarte genannt) ausgestellt, die Du im Original bei der Zulassungsstelle vorlegen musst. Diese speziellen Policen werden nicht von allen Versicherern angeboten. Anlaufstellen sind häufig der ADAC, spezialisierte Versicherungsagenturen in der Nähe von Zulassungsstellen oder Online-Anbieter.

Schritt 2: Zuständige Zulassungsstelle finden und Termin buchen

Zuständig für die Zuteilung des Kennzeichens ist die Kfz-Zulassungsstelle, in deren Bezirk der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat oder, falls kein Wohnsitz in Deutschland besteht, der Standort des Fahrzeugs liegt.

Autoritative Empfehlung: Buche unbedingt online einen Termin. Die Wartezeiten bei den Zulassungsbehörden sind notorisch lang, und ein Termin erspart Dir oft einen ganzen Tag an Wartezeit und Frustration – ein häufiger Problempunkt, der sich leicht vermeiden lässt.

Schritt 3: Die ultimative Checkliste – Alle benötigten Unterlagen

Vollständigkeit ist hier das oberste Gebot. Lege der Zulassungsstelle folgende Dokumente im Original vor:

  • Persönliche Dokumente: Dein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie wird nicht akzeptiert.
  • Fahrzeugpapiere: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Versicherungsnachweis: Die bereits erwähnte gelbe Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen.
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU): Der Prüfbericht von TÜV, DEKRA oder einer anderen anerkannten Organisation. Achte darauf, dass die HU für die gesamte beantragte Gültigkeitsdauer des Kennzeichens gültig ist.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Ein ausgefülltes und unterschriebenes Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer.
  • Bisherige Kennzeichen: Falls das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Antrags noch zugelassen ist, müssen die alten Nummernschilder zur Entwertung vorgelegt werden.
  • Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht im Original sowie die Original-Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten.
  • Für Firmen: Ein aktueller Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung.

Schritt 4: Der Ablauf vor Ort

Mit einem Termin und vollständigen Unterlagen ist der Rest unkompliziert. Du reichst die Dokumente ein, bezahlst die Gebühren und erhältst eine Bestätigung. Mit dieser gehst Du zu einem der meist nahegelegenen privaten Schilderpräger („Schildermacher“) und lässt die Kennzeichen herstellen. Anschließend kehrst Du zur Zulassungsstelle zurück, wo die Stempelplaketten auf die neuen Schilder geklebt werden. Damit ist der Prozess abgeschlossen und das Fahrzeug offiziell für den Export zugelassen.

Die Kosten für Zollkennzeichen im Detail: Damit musst Du rechnen

Die Frage nach den Kosten ist eine der häufigsten. Die Gesamtsumme setzt sich aus vier zentralen Posten zusammen, von denen nur einer stark variabel ist.

Die vier Kostenfaktoren: Verwaltung, Schilder, Versicherung und Steuer

  1. Verwaltungsgebühr: Die Zulassungsstelle erhebt eine Bearbeitungsgebühr, die je nach Gemeinde meist zwischen 30 € und 50 € liegt.
  2. Kennzeichenschilder: Die Herstellung der physischen Nummernschilder bei einem privaten Anbieter kostet in der Regel zwischen 20 € und 40 €.
  3. Versicherung: Dies ist der größte und variabelste Kostenfaktor. Die Prämie hängt direkt von der gewählten Gültigkeitsdauer ab und kann von ca. 70 € für 15 Tage bis über 2.000 € für ein ganzes Jahr reichen.
  4. Kfz-Steuer: Für den gesamten Zulassungszeitraum wird die Kfz-Steuer fällig. Sie wird für mindestens einen vollen Monat berechnet, auch wenn das Kennzeichen nur für 15 Tage gültig ist. Die Höhe ist vom Fahrzeug (Hubraum, Emissionen) abhängig.

Detaillierte Kostenaufstellung für gängige Zeiträume

Um Dir eine klare Vorstellung der zu erwartenden Gesamtkosten zu geben, haben wir eine Übersicht basierend auf aktuellen Marktdaten zusammengestellt. Diese Tabelle bietet eine verlässliche Planungsgrundlage und fasst die verstreuten Informationen für Dich zusammen.

Kostenpunkt15 Tage (ca.)30 Tage (ca.)90 Tage (ca.)180 Tage (ca.)Anmerkungen / Quellen
Verwaltungsgebühr35 €35 €35 €35 €Je nach Zulassungsstelle
Kennzeichenschilder30 €30 €30 €30 €Preis variiert je nach Anbieter
Haftpflichtversicherung70 €95 €590 €1.250 €Stärkster Kostenfaktor, variiert stark
Kfz-SteuervariabelvariabelvariabelvariabelAbhängig vom Fahrzeug, mind. 1 Monat
Gesamtkosten (exkl. Steuer)~135 €~160 €~655 €~1.315 €Dient als Richtwert für die Planung

Die Kfz-Steuer: Warum ein SEPA-Mandat fast immer Pflicht ist

Die Zahlung der Kfz-Steuer ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens. Der Standardweg ist der Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren von einem europäischen Bankkonto. Solltest Du oder der Käufer nicht über ein solches Konto verfügen, entsteht ein zusätzlicher administrativer Schritt: Die Steuer muss vorab in bar oder per Karte bei einer Zollzahlstelle entrichtet werden. Den Einzahlungsbeleg musst Du dann bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Typische Problempunkte und Sonderfälle: So vermeidest Du teure Fehler

Der Prozess der Beantragung birgt einige Fallstricke, die bei Unkenntnis zu erheblichen Problemen führen können. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese jedoch leicht umgehen.

Problempunkt Hauptuntersuchung (TÜV): Die Gültigkeits-Falle

Dies ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge: Die Hauptuntersuchung (HU) muss für die gesamte beantragte Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens gültig sein.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das Problem: Du möchtest ein Fahrzeug exportieren und beantragst ein Kennzeichen für 6 Monate. Die HU des Fahrzeugs ist aber nur noch 3 Monate gültig. In diesem Fall wird die Zulassungsstelle Deinen Antrag auf 6 Monate ablehnen. Du erhältst das Kennzeichen maximal für die verbleibenden 3 Monate der HU-Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Dies kann Deine gesamten Exportpläne durchkreuzen und erfordert eine neue, ungeplante Hauptuntersuchung in Deutschland. Prüfe daher immer zuerst das Datum auf dem HU-Bericht, bevor Du die Versicherung abschließt und den Antrag stellst. Für Fahrzeuge, bei denen sich eine neue Hauptuntersuchung nicht mehr lohnt, gibt es andere Wege, wie zum Beispiel das Auto ohne TÜV zu verkaufen.

Problempunkt Wohnsitz: Die Regelung mit dem Empfangsbevollmächtigten

Wenn Du als Käufer keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hast, verlangt die Zulassungsbehörde die Benennung eines Empfangsbevollmächtigten. Dies muss eine in Deutschland (oft sogar im Zulassungsbezirk) gemeldete Person sein, die sich schriftlich bereit erklärt, amtliche Post für Dich entgegenzunehmen.

Dies ist mehr als eine reine Postadresse; der Empfangsbevollmächtigte wird in den Fahrzeugpapieren vermerkt und ist Ansprechpartner für Behörden. Oft muss diese Person sogar persönlich bei der Antragstellung anwesend sein und sich ausweisen. Eine Ausnahme besteht häufig für Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die in der Regel keinen Empfangsbevollmächtigten benötigen.

Sonderfall LKW & Anhänger: Was bei Nutzfahrzeugen zusätzlich gilt

Die gute Nachricht zuerst: Ausfuhrkennzeichen können für alle Fahrzeugtypen beantragt werden, also auch für LKW, Anhänger, Wohnmobile oder Motorräder. Die grundlegenden Anforderungen sind identisch. Bei schweren Nutzfahrzeugen und bestimmten Anhängern kann jedoch zusätzlich zur Hauptuntersuchung der Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP) erforderlich sein. Informiere Dich hierzu im Vorfeld genau, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Fahrzeugvorführung: Wann Du Dein Auto mitbringen musst

Die Zulassungsbehörde behält sich das Recht vor, das Fahrzeug vor Ort zu inspizieren, um die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) mit den Papieren abzugleichen. Dies ist zwar nicht immer der Fall, aber besonders wahrscheinlich bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland importiert wurden, bei denen Unklarheiten in den Dokumenten bestehen oder die lange abgemeldet waren. Es ist daher ratsam, das Fahrzeug am Tag des Termins fahrbereit in der Nähe zu haben. Wenn Du ein abgemeldetes Auto verkaufen möchtest, das zum Amt gefahren werden muss, ist dies ein wichtiger Planungspunkt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann braucht man ein Ausfuhrkennzeichen?

Ein Ausfuhrkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein in Deutschland gekauftes oder zugelassenes Fahrzeug auf eigener Achse dauerhaft ins Ausland überführt werden soll, um es dort zu registrieren. Es ist die offizielle und international anerkannte Methode für den Fahrzeugexport.

Was kostet ein Zollkennzeichen für 30 Tage mit Versicherung?

Für einen Zeitraum von 30 Tagen musst Du mit Gesamtkosten von etwa 160 Euro rechnen, zuzüglich der fahrzeugspezifischen Kfz-Steuer. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ca. 95 Euro für die Versicherung, ca. 35 Euro Verwaltungsgebühr und ca. 30 Euro für die Prägung der Nummernschilder.

Wie lange darf man mit einem Exportkennzeichen fahren?

Die Gültigkeitsdauer ist flexibel und wird durch die Laufzeit Deiner speziellen Ausfuhrversicherung bestimmt. Sie kann mindestens 15 Tage und maximal ein Jahr betragen. Das exakte Ablaufdatum ist auf dem roten Streifen am rechten Rand des Kennzeichens vermerkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Wie beantragt man ein Ausfuhrkennzeichen?

Der Antrag erfolgt in vier Schritten: 1. Abschluss einer speziellen Ausfuhrversicherung für die gewünschte Dauer. 2. Terminvereinbarung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. 3. Vorlage aller erforderlichen Unterlagen im Original (Fahrzeugpapiere, Ausweis, HU-Bericht, Versicherungsnachweis). 4. Nach Genehmigung werden die Schilder geprägt und von der Behörde gestempelt.

Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung zum reibungslosen Export

Das Ausfuhrkennzeichen ist der Schlüssel für einen sicheren und legalen Fahrzeugexport. Der Prozess mag auf den ersten Blick bürokratisch wirken, ist aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Die entscheidenden Faktoren für einen reibungslosen Ablauf sind die frühzeitige Prüfung der HU-Gültigkeit, der Abschluss der korrekten Versicherung und die lückenlose Zusammenstellung aller Dokumente im Original.Indem Du die typischen Problempunkte wie die HU-Falle oder die Wohnsitz-Regelung kennst, kannst Du teure Verzögerungen und unnötigen Stress vermeiden. Plane die Kosten sorgfältig und nutze die Möglichkeit der Online-Terminvergabe, um Wartezeiten zu minimieren. Wenn Du den administrativen Aufwand umgehen und auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst Du hier unkompliziert und schnell Dein Auto verkaufen. So wird der Export Deines Fahrzeugs zu einem erfolgreichen Abschluss.

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