Auto verkaufen mit Kennzeichen: Was gilt es zu beachten

Ratgeber · 16 Min

Ein Auto mit Kennzeichen zu verkaufen, kann praktisch und unkompliziert erscheinen. Doch gerade weil das Fahrzeug noch zugelassen ist, ergeben sich daraus rechtliche Fallstricke, die vielen Privatverkäufern nicht bewusst sind. Wer sein Auto inklusive Nummernschilder verkauft, bleibt im Zweifel haftbar, zum Beispiel bei Unfällen, Verkehrsverstößen oder offenen Versicherungsfragen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Ein Verkauf mit Kennzeichen ist grundsätzlich erlaubt, erfordert aber klare vertragliche Regelungen.
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt bis zur offiziellen Abmeldung auf den bisherigen Halter registriert.
  • Ohne Mitteilung an Versicherung und Zulassungsstelle trägst Du weiterhin Verantwortung, auch wenn das Auto längst übergeben wurde.
  • Ein sorgfältig formulierter Kaufvertrag mit ausdrücklichem Hinweis auf Haftungsausschluss ist unverzichtbar.
  • Für den Fall, dass der Käufer das Fahrzeug nicht abmeldet, musst Du vorbereitet sein, zum Beispiel mit einer Nachverkaufsanzeige bei der Zulassungsstelle.

In diesem Ratgeber erfährst Du, wie der Verkauf mit Kennzeichen rechtssicher gelingt, welche Formulierungen im Kaufvertrag notwendig sind und wie Du Dich vor unnötigem Ärger schützt. So kannst Du Dein Auto problemlos verkaufen, ohne später zur Verantwortung gezogen zu werden.

Was bedeutet es, ein Auto mit Kennzeichen zu verkaufen?

Ein Auto mit Kennzeichen zu verkaufen bedeutet, dass Du das Fahrzeug im noch zugelassenen Zustand an den Käufer übergibst, inklusive montierter Nummernschilder. Das unterscheidet sich klar vom klassischen Verkauf, bei dem der Verkäufer das Auto vorab bei der Zulassungsstelle abmeldet und die Kennzeichen entwertet. In der Praxis ist der Verkauf mit Kennzeichen häufig eine Frage der Bequemlichkeit oder des Zeitdrucks, birgt aber auch erhebliche Risiken.

Gerade im privaten Bereich kommt es oft vor, dass Käufer das Fahrzeug unmittelbar übernehmen und direkt nutzen wollen. Auch bei Übergaben außerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstellen, etwa am Wochenende, erscheint der Verkauf mit montierten Kennzeichen als einfache Lösung. Dabei ist vielen nicht bewusst: Solange das Auto auf Deinen Namen zugelassen ist, bleibst Du in der Verantwortung, auch wenn es längst jemand anderem gehört.

Typische Situationen, in denen der Verkauf mit Kennzeichen vorkommt

  • Der Käufer möchte das Fahrzeug direkt überführen, ohne Kurzzeitkennzeichen oder Transportanhänger.
  • Die Übergabe findet spontan oder außerhalb der Öffnungszeiten statt.
  • Der Verkäufer möchte sich die Abmeldung sparen oder überträgt diese bewusst dem Käufer.
  • Die Zulassungsstelle bietet eine Übernahme des Kennzeichens an, z.B. bei regionaler Nähe oder gleichem Landkreis.

Entscheidend ist: Du bleibst Halter des Fahrzeugs, bis die Abmeldung oder Umschreibung erfolgt ist. Das bedeutet auch, dass Bußgelder, Steuerbescheide oder Versicherungsansprüche zunächst bei Dir eingehen. Wer diese Verantwortung nicht bewusst absichert, geht ein vermeidbares Risiko ein.

Ist es erlaubt, ein Auto mit Kennzeichen zu verkaufen?

Grundsätzlich ja, ein Auto darf mit montierten Kennzeichen verkauft werden, sofern es sich um einen rechtmäßigen Eigentumsübergang handelt und beide Parteien damit einverstanden sind. Das Kraftfahrzeuggesetz (StVG) verbietet einen solchen Verkauf nicht, auch wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs noch zugelassen ist. Entscheidend ist jedoch, wie Verantwortung und Haftung im Übergang geregelt sind, sowohl in vertraglicher als auch in behördlicher Hinsicht.

Wichtig zu wissen: Die Kfz-Zulassung ist immer personenbezogen, nicht fahrzeuggebunden. Auch wenn Du dem Käufer das Fahrzeug inklusive Kennzeichen übergibst, bleibst Du offiziell Halter, bis eine Ummeldung oder Abmeldung erfolgt ist. Dies kann mehrere Tage dauern, vor allem, wenn der Käufer die Ummeldung verzögert oder schlicht unterlässt.

Wann ist der Verkauf mit Kennzeichen erlaubt, und wann nicht?

ErlaubtNicht erlaubt
Verkauf im privaten UmfeldVerkauf ohne gültige Betriebserlaubnis
Käufer übernimmt Verpflichtung zur AbmeldungFahrzeug mit behördlichem Fahrverbot
Verkauf mit dokumentierter BesitzübergabeVerkauf unter falschen Eigentumsangaben
Fahrzeug ist verkehrssicherVerkauf mit gefälschten Papieren

Auch wenn der Verkauf erlaubt ist, wird dringend empfohlen, klare vertragliche Regelungen zu treffen. Andernfalls kann ein Käufer, der das Fahrzeug nicht ummeldet, den Verkäufer in ernste Schwierigkeiten bringen, von ungewollten Steuerforderungen bis zu Punkten in Flensburg.

Zulässig ist der Verkauf mit Kennzeichen also, aber nur unter klar definierten Bedingungen. Ein transparenter Kaufvertrag, schriftlich fixierte Verantwortlichkeiten und eine umgehende Mitteilung an Versicherung und Zulassungsstelle sind unverzichtbare Bestandteile eines rechtssicheren Vorgehens.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Auto mit Kennzeichen verkaufe?

Wenn Du Dein Auto mit Kennzeichen verkaufst, musst Du Dich um mehr kümmern als nur um die Fahrzeugübergabe. Denn obwohl das Auto technisch den Besitzer wechselt, bleibst Du rechtlich gesehen Halter, solange der Käufer das Fahrzeug nicht offiziell ummeldet. Daraus ergeben sich konkrete Pflichten und Risiken, die Du im Vorfeld absichern solltest.

1. Haftung für Schäden, Verstöße und Versicherungsfälle

Solange das Auto auf Dich zugelassen ist, haftest Du nach außen, auch wenn ein Dritter das Fahrzeug nutzt. Das betrifft insbesondere:

  • Verkehrsverstöße (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße)
  • Unfallereignisse
  • Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt
  • Kfz-Versicherungsansprüche

Wird das Fahrzeug beispielsweise geblitzt oder in einen Unfall verwickelt, während es noch auf Deinen Namen läuft, trägst Du als Halter die erste Verantwortung. Du musst nachweisen, dass das Auto verkauft wurde und Du nicht mehr verantwortlich bist.

2. Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle

Nach dem Verkauf solltest Du unverzüglich Deine Kfz-Versicherung sowie die zuständige Zulassungsstelle informieren. Dies kann in vielen Fällen auch formlos per E-Mail oder über Online-Formulare erfolgen. Die folgenden Informationen solltest Du bereithalten:

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Name und Anschrift des Käufers
  • Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags
  • Fahrgestellnummer (FIN)

Nur wenn der Verkauf dort bekannt ist, kann eine Haftungsfreistellung oder zumindest eine Nachvollziehbarkeit im Fall von Streitigkeiten erfolgen.

3. Dokumentation des Verkaufs

Ein mündlicher Handschlag reicht nicht. Es ist unbedingt notwendig, den Verkauf schriftlich zu dokumentieren. Dazu gehört nicht nur der Kaufvertrag, sondern auch ein Übergabeprotokoll mit:

  • Zustand des Fahrzeugs
  • Kilometerstand bei Übergabe
  • übergebene Schlüssel und Dokumente
  • genaue Uhrzeit des Verkaufs

Diese Dokumentation kann im Ernstfall nachweisen, dass das Fahrzeug nicht mehr in Deinem Besitz war, als ein möglicher Schaden entstanden ist.

4. Abmeldung durch den Käufer im Vertrag festhalten

Du solltest verbindlich im Kaufvertrag regeln, dass der Käufer das Fahrzeug zeitnah (idealerweise innerhalb von 3 Werktagen) abmeldet oder ummeldet. Diese Frist muss klar benannt werden, ebenso wie die Verpflichtung des Käufers, dies nachzuweisen.

Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht abmeldet?

  • Du kannst das Fahrzeug notfalls selbst bei der Zulassungsstelle abmelden, auch ohne Fahrzeugbrief, sofern der Verkauf belegt ist.
  • Dafür brauchst Du mindestens den unterschriebenen Kaufvertrag mit Übergabedatum.
  • Die Versicherung sollte ebenfalls über diesen Vorgang informiert werden.
  • Die Behörde kann ein Ruhen der Zulassung einleiten, wenn der Käufer seine Pflicht nicht erfüllt.

Auto verkaufen mit Kennzeichen: So schützt Du Dich rechtlich

Wer sein Auto mit Kennzeichen verkauft, muss besonders sorgfältig vorgehen, denn die juristische Verantwortung endet nicht automatisch mit der Übergabe. Damit Du rechtlich auf der sicheren Seite bist, kommt es auf drei Dinge an: einen klar formulierten Kaufvertrag, eine vollständige Dokumentation und eine unverzügliche Mitteilung an die Behörden.

Kaufvertrag mit Haftungsausschluss: Diese Punkte sind Pflicht

Ein rechtssicherer Kaufvertrag sollte nicht nur die Fahrzeugdaten und den Verkaufspreis enthalten, sondern auch konkrete Regelungen zur Haftung, Anmeldung und Nutzung nach Übergabe. Besonders wichtig ist eine Klausel, die Deine Verantwortung ab dem Verkaufszeitpunkt klar begrenzt.

Wichtige Vertragspunkte:

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Hinweis, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs noch zugelassen ist
  • Verpflichtung des Käufers zur zeitnahen Abmeldung (z.B. innerhalb von 3 Werktagen)
  • Haftungsausschluss ab dem Zeitpunkt der Übergabe
  • Ggf. Verzicht des Käufers auf eine vorherige Abmeldung

Musterformulierung für den Haftungsausschluss

„Der Verkäufer übergibt das Fahrzeug am [Datum] um [Uhrzeit] im zugelassenen Zustand mit den amtlichen Kennzeichen [XY-1234]. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Käufer die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abmeldung bzw. Ummeldung. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Schäden, Verkehrsverstöße oder andere Ansprüche, die ab dem Zeitpunkt der Übergabe entstehen.“

Diese Formulierung schützt Dich in der Regel gegenüber Versicherungen und Behörden, vorausgesetzt, Du kannst den Vertrag auch vorlegen.

Checkliste: Rechtliche Absicherung beim Verkauf mit Kennzeichen

SchrittMaßnahme
1Kaufvertrag mit Abmeldefrist und Haftungsausschluss aufsetzen
2Exakte Uhrzeit der Übergabe dokumentieren
3Übergabeprotokoll mit Kilometerstand, Kennzeichen und Unterschrift beider Parteien erstellen
4Verkauf unverzüglich der Versicherung und Zulassungsstelle melden
5Kopien der Unterlagen für eigene Akten aufbewahren

Diese Maßnahmen sind nicht nur sinnvoll, sondern im Streitfall auch Gold wert. Gerade wenn der Käufer das Fahrzeug weiter nutzt, ohne es umzumelden, kannst Du so nachweisen, dass Du nicht mehr als Halter verantwortlich bist, was Dir unter Umständen Bußgelder, Punkte und Versicherungsschäden erspart.

Versicherung und Steuer: Wer zahlt ab wann?

Auch wenn der Fahrzeugverkauf abgeschlossen ist, bist Du versicherungstechnisch und steuerlich zunächst weiter in der Pflicht, solange das Auto auf Deinen Namen zugelassen bleibt. Um Streitigkeiten oder unnötige Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, den Übergang genau zu kennen, und zu dokumentieren.

Versicherung: Haftung endet nicht automatisch

Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet weiterhin auf Deinen Namen, bis das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet wurde. Zwar beginnt der Versicherungsschutz des Käufers mit der Ummeldung automatisch, doch solange das nicht erfolgt ist, läuft Deine Police weiter, inklusive Beitragspflicht.

Wichtig: Ein Verkauf beendet den Vertrag mit der Versicherung nicht automatisch. Erst die Bestätigung der Zulassungsstelle über die Abmeldung oder Ummeldung führt zur endgültigen Vertragsbeendigung und Abrechnung.

Was Du tun solltest:

  • Informiere Deine Versicherung direkt nach dem Verkauf mit Übergabedatum und Käuferdaten.
  • Sende eine Kopie des Kaufvertrags als Nachweis mit.
  • Fordere eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Mitteilung.

Kfz-Steuer: Wer haftet gegenüber dem Finanzamt?

Die Kfz-Steuer wird ebenfalls erst ab dem Zeitpunkt der Abmeldung oder Ummeldung neu berechnet. Solange das Fahrzeug auf Dich zugelassen ist, bist Du steuerpflichtig. Das kann zu unerwarteten Nachzahlungen führen, wenn der Käufer säumig ist.

Tipp: Informiere auch das zuständige Hauptzollamt über den Verkauf. Das kann entweder direkt erfolgen oder durch die Mitteilung an die Zulassungsstelle automatisch weitergeleitet werden, letzteres solltest Du im Zweifel zusätzlich prüfen.

Auto mit Kennzeichen verkaufen: Privat oder Händler?

Ob Du Dein Auto mit Kennzeichen privat oder an einen Händler verkaufst, hat direkte Auswirkungen auf Dein Risiko, insbesondere in Bezug auf Haftung, Abmeldung und rechtliche Absicherung. Beide Optionen bringen Vor- und Nachteile mit sich, die Du kennen solltest, bevor Du Dich entscheidest.

Verkauf an Privatperson: Hoher Absicherungsbedarf

Wenn Du Dein Auto privat verkaufen möchtest, trägst Du das volle Risiko, insbesondere bei verspäteter Abmeldung, Verkehrsverstößen oder Versicherungsschäden. Der Käufer kann das Fahrzeug theoretisch sofort nutzen, aber ob und wann er es ummeldet, liegt in seiner Verantwortung.

Du musst Dich hier auf klare Vertragsklauseln, eine lückenlose Dokumentation und die unverzügliche Mitteilung an Versicherung und Zulassungsstelle verlassen. Ein Nachteil: Wenn der Käufer nicht reagiert oder die Abmeldung verweigert, bleibt Dir oft nur der Gang zur Behörde.

Verkauf an Händler: In der Regel sicherer

Viele Händler übernehmen das Fahrzeug mitsamt Kennzeichen und melden es innerhalb kurzer Frist selbstständig ab oder um. Sie kennen die rechtlichen Anforderungen, arbeiten mit festen Abläufen und können Dir meist sogar schriftlich bestätigen, dass die Abmeldung erfolgt.

Besonders beim Verkauf an große Autoankauf-Plattformen oder überregional tätige Gebrauchtwagenhändler ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Abwicklung professionell erfolgt.

Vorteile beim Verkauf an Händler:

  • Klare Prozesse und Fristen bei der Abmeldung
  • Geringeres Haftungsrisiko für Dich als Verkäufer
  • Auf Wunsch häufig schriftliche Bestätigung über die Abmeldung
  • Kein Risiko durch Nachlässigkeit oder Unwissen des Käufers

Wann ist eine vorherige Abmeldung trotzdem sinnvoll?

Unabhängig davon, ob Du an einen Händler oder privat verkaufst: Wenn Du ganz sichergehen willst, empfiehlt sich eine vorherige Abmeldung. Das erschwert zwar die Überführung für den Käufer (z.B. durch Notwendigkeit von Kurzzeitkennzeichen), entbindet Dich aber sofort von sämtlichen Pflichten.

Pro-Contra-Tabelle: Verkauf mit vs. ohne Kennzeichen

KriteriumVerkauf mit KennzeichenVerkauf ohne Kennzeichen
Übergabe für KäuferEinfach und sofort fahrbereitAufwendiger (Kurzzeitkennzeichen, Transport)
Verantwortung nach ÜbergabeBleibt zunächst beim VerkäuferGeht mit Abmeldung sofort auf Käufer über
Rechtliches RisikoHoch, bei verzögerter AbmeldungGering
Notwendige AbsicherungSehr hoch (Vertrag, Meldung, Nachweise)Geringer Aufwand
Vorteil bei HändlerverkaufMöglich, da Händler zuverlässig abmeldenEntbehrlich, da Händler ohnehin schnell abmelden

Die Entscheidung hängt letztlich davon ab, wem Du das Fahrzeug übergibst und wie zuverlässig der Käufer ist. Während Händler oder Plattformen meist professionell arbeiten, solltest Du Dich beim Privatverkauf nur auf einen Verkauf mit Kennzeichen einlassen, wenn Du den Käufer kennst oder durch Vertrag und Dokumentation bestmöglich abgesichert bist.

Kennzeichen behalten oder übergeben, was ist sinnvoll?

Beim Verkauf eines Autos mit Kennzeichen stellt sich häufig die Frage: Soll der Käufer die Nummernschilder übernehmen oder sollten sie vorab entwertet werden? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Landkreis des Käufers, dem Wunsch nach Kennzeichenmitnahme und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Kennzeichenübernahme durch den Käufer: Möglich, aber nicht automatisch

Wenn Käufer und Verkäufer im gleichen Zulassungsbezirk wohnen, kann der Käufer das Fahrzeug mitsamt Kennzeichen problemlos übernehmen. Die Schilder müssen bei der Ummeldung nicht ausgetauscht werden, was Zeit und Kosten spart. In vielen Fällen ist das für den Käufer sogar wünschenswert, z.B. bei besonders kurzen Kennzeichen oder persönlichen Wunschkombinationen.

Anders sieht es aus, wenn der Käufer in einem anderen Landkreis wohnt: In diesem Fall muss er in der Regel ein neues Kennzeichen beantragen, es sei denn, die Zulassungsstelle vor Ort erlaubt die Mitnahme (was zunehmend häufiger möglich ist, aber nicht garantiert werden kann).

Wann Du das Kennzeichen behalten solltest

Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll ist, die Kennzeichen nicht mit dem Fahrzeug zu übergeben:

  • Du möchtest das Kennzeichen später wiederverwenden (z.B. bei Neuzulassung eines anderen Fahrzeugs).
  • Du willst sicherstellen, dass das Fahrzeug nicht mehr unter Deinem Namen oder mit Deiner Region in Verbindung steht.
  • Du möchtest das Fahrzeug vorher selbst abmelden, um rechtlich sofort aus der Haftung zu sein.

In diesen Fällen solltest Du das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden und die Kennzeichen entwerten lassen. Das verhindert jede weitere Verwendung und schützt Dich vollständig vor etwaigen Folgen.

Bedeutung für die Zulassung: Was Käufer wissen müssen

Käufer, die das Fahrzeug mit Kennzeichen übernehmen möchten, müssen sich bei der Zulassung darum bemühen, das bisherige Kennzeichen zu behalten. Dafür ist die rechtzeitige Ummeldung entscheidend, innerhalb von wenigen Tagen nach dem Kauf, je nach Region meist 3 bis 7 Werktage.

Hinweis: Das Kennzeichen selbst ist nicht an eine Person, sondern an das Fahrzeug und den Zulassungsbezirk gebunden. Die Haltereintragung erfolgt über Fahrzeugpapiere, nicht über die Nummernschilder.

Was tun, wenn der Käufer das Auto nicht abmeldet?

Auch wenn der Verkauf längst erfolgt ist, bleibst Du rechtlich Halter, solange das Auto nicht abgemeldet oder umgemeldet wurde. Das größte Risiko entsteht, wenn der Käufer seine Zusage zur Abmeldung nicht einhält, ein Problem, das in der Praxis häufiger vorkommt, als viele denken. Deshalb ist es entscheidend zu wissen, welche Schritte Du einleiten kannst, um Dich zu schützen und die Situation zu klären.

1. Zunächst Kontakt mit dem Käufer aufnehmen

Oft liegt keine böse Absicht vor, sondern der Käufer hat die Abmeldung schlicht vergessen oder verzögert. In diesem Fall kann ein freundlicher, aber bestimmter Hinweis ausreichen. Setze eine konkrete Frist (z.B. drei Werktage) und fordere eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung oder Ummeldung.

2. Meldung bei Versicherung und Zulassungsstelle

Bleibt die Reaktion aus, solltest Du unverzüglich Deine Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informieren, falls Du das noch nicht getan hast. Schicke dabei folgende Unterlagen mit:

  • Eine Kopie des Kaufvertrags
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Vollständige Daten des Käufers (Name, Anschrift)

Diese Meldung dient nicht nur der Dokumentation, sondern auch der Vorbereitung auf mögliche weitere Schritte.

3. Eigenständige Außerbetriebsetzung beantragen

Wenn der Käufer auch nach wiederholter Aufforderung nicht tätig wird, kannst Du das Fahrzeug selbst abmelden lassen, auch wenn Du die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht mehr besitzt. Die meisten Zulassungsstellen erkennen in solchen Fällen den Kaufvertrag als Nachweis an. Wichtig ist, dass daraus eindeutig hervorgeht, dass:

  • Du das Fahrzeug verkauft hast
  • Die Übergabe samt Kennzeichen erfolgt ist
  • Ort, Datum und Uhrzeit dokumentiert wurden

Nach der erfolgreichen Abmeldung endet Deine Halterverantwortung, die Versicherung wird storniert, und die Steuerpflicht entfällt rückwirkend zum Abmeldedatum.

4. Anzeige als letzter Schritt

Wenn der Käufer weder reagiert noch eine Ummeldung vornimmt, und Du keine Möglichkeit hast, das Fahrzeug abzumelden, bleibt nur der Weg über eine Anzeige wegen unberechtigter Nutzung. Dies kann insbesondere dann notwendig werden, wenn das Fahrzeug weiterhin unter Deinem Namen im Verkehr unterwegs ist und Verstöße begangen werden.

So meldest Du den Verkauf offiziell:

  • Informiere schriftlich die Kfz-Versicherung über den Verkauf und sende den Kaufvertrag mit.
  • Melde den Verkauf zusätzlich bei der Zulassungsstelle, viele Ämter bieten dafür Onlineformulare oder E-Mail-Kontakt.
  • Bewahre sämtliche Unterlagen und Nachrichtenverläufe als Nachweis auf.
  • Setze dem Käufer eine angemessene Frist, bevor Du weitere Maßnahmen einleitest.

Auto mit Kennzeichen verkaufen: sinnvoll, aber nur mit Absicherung

Der Verkauf eines Autos mitsamt Kennzeichen kann eine einfache und zeitsparende Lösung sein, aber nur, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen klar geregelt sind. Denn solange das Fahrzeug auf Deinen Namen zugelassen ist, trägst Du weiterhin Verantwortung für Versicherung, Steuer und sämtliche Konsequenzen aus dem Fahrzeugbetrieb.

Das größte Risiko entsteht, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht rechtzeitig abmeldet oder ummeldet. Ohne klare vertragliche Absicherung kann das zu Bußgeldern, Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtlicher Haftung führen. Ein gut formulierter Kaufvertrag, eine schnelle Mitteilung an Versicherung und Zulassungsstelle sowie die Möglichkeit zur eigenständigen Abmeldung schützen Dich wirksam vor solchen Szenarien.

Verkauf mit Kennzeichen, nur dann empfehlenswert, wenn:

  • Du den Käufer kennst oder ihm vertraust
  • Du im Vertrag eine klare Frist zur Abmeldung festhältst
  • Du unmittelbar nach Übergabe die zuständigen Stellen informierst
  • Du alle Unterlagen vollständig und nachvollziehbar dokumentierst

Wer sich an diese Punkte hält, kann sein Auto auch mit montierten Kennzeichen verkaufen, rechtssicher, effizient und ohne spätere Überraschungen.

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