Geerbtes Auto verkaufen: So gehst Du rechtssicher und clever vor

Ratgeber · 6 Min

Du hast ein Auto geerbt und möchtest es verkaufen? Dann stehst Du vor einer rechtlich und emotional komplexen Aufgabe. Denn beim Verkauf eines geerbten Fahrzeugs gelten andere Regeln als bei einem normalen Autoverkauf. Dieser Leitfaden zeigt Dir, wie Du ein geerbtes Auto verkaufen kannst – rechtssicher, steuerlich korrekt und mit möglichst wenig Aufwand.

Kurzüberblick – das Wichtigste in 5 Punkten:

  • Erbschein erforderlich: Für den Verkauf eines geerbten Fahrzeugs ist in der Regel ein Erbschein notwendig, um die Berechtigung nachzuweisen.​
  • Ummeldung des Fahrzeugs: Das geerbte Auto sollte unverzüglich bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
  • Benötigte Unterlagen: Für den Verkauf werden Dokumente wie Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Erbschein und Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung benötigt.​
  • Steuerliche Aspekte: Der Wert des geerbten Autos wird bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt.​
  • Verkaufsmöglichkeiten: Optionen für den Verkauf sind Privatverkauf, Verkauf an Händler oder Nutzung von Online-Plattformen.

Besonderheiten beim Verkauf eines geerbten Autos

Der Verkauf eines geerbten Fahrzeugs unterscheidet sich deutlich vom klassischen Gebrauchtwagenverkauf. Denn mit dem Tod des Fahrzeughalters geht das Auto nicht automatisch auf Dich über – es wird Teil des Nachlasses. Erst wenn Du rechtlich als Erbe anerkannt bist, darfst Du über das Fahrzeug verfügen. Wer also ein geerbtes Auto verkaufen möchte, muss sich zunächst mit der Erbfolge und den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen.

Besonders relevant wird das, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Dann darfst Du das Auto nicht einfach alleine veräußern – es ist in diesem Fall Teil einer Erbengemeinschaft. Ein Verkauf ist erst möglich, wenn alle Miterben zustimmen oder die Erbschaft eindeutig geregelt ist. Je nach Situation ist also der rechtliche Nachweis über Deine Erbberechtigung entscheidend – typischerweise durch einen Erbschein, manchmal reicht aber auch ein notarielles Testament oder Erbvertrag.

Diese Unterlagen benötigst Du für den Verkauf eines geerbten Autos

Bevor Du ein geerbtes Auto verkaufen kannst, musst Du eine Reihe von Unterlagen zusammenstellen. Diese Nachweise sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stärken auch das Vertrauen potenzieller Käufer – egal, ob Du privat verkaufst oder über einen Händler. Die wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis der Erbberechtigung. In den meisten Fällen wird dafür der Erbschein benötigt. Alternativ akzeptieren manche Stellen ein notariell beurkundetes Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Hier ist eine Übersicht der benötigten Dokumente:

DokumentZweck
Zulassungsbescheinigung Teil I & IIBelegt Besitz- und Halterdaten
Erbschein oder alternatives DokumentNachweis der rechtmäßigen Erbschaft
HU-Bericht (TÜV)Nachweis über die Verkehrstüchtigkeit
Personalausweis des ErbenZur Legitimation beim Verkauf
Kaufvertrag bzw. VerkaufsbelegWichtig zur rechtlichen Absicherung nach dem Verkauf

Wenn Du das geerbte Auto verkaufen möchtest, ohne Erbschein, erkundige Dich unbedingt im Vorfeld bei der Zulassungsstelle oder beim Käufer, ob Alternativen akzeptiert werden. 

Verkauf eines geerbten Autos: Was Du zur Erbschaftssteuer wissen musst

Wenn Du ein geerbtes Auto verkaufen willst, kommst Du früher oder später mit dem Thema Steuern in Berührung – vor allem mit der Erbschaftssteuer. Grundsätzlich gilt: Jedes geerbte Fahrzeug ist Teil der Erbmasse und unterliegt den gleichen steuerlichen Regelungen wie andere geerbte Vermögenswerte.

Ob und in welcher Höhe Du tatsächlich Steuern zahlen musst, hängt maßgeblich vom Gesamtwert der Erbschaft sowie Deinem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ab. Für nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder gelten vergleichsweise hohe Freibeträge – bei Kindern liegt dieser bei 400.000 €, bei Ehepartnern sogar bei 500.000 €. Nur der Betrag, der über diesem Freibetrag liegt, wird steuerpflichtig.

Wichtiger Hinweis: Der tatsächliche Verkaufserlös des Fahrzeugs hat keinen Einfluss auf die Erbschaftssteuer. Entscheidend ist der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Erbfalls, nicht der spätere Verkaufswert. Eine gesonderte Einkommensteuer fällt beim Verkauf des geerbten Autos in der Regel nicht an – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um ein gewerbliches Geschäft.

Wenn Du Dir unsicher bist, ob und welche Steuern anfallen, empfiehlt sich ein kurzer Austausch mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt. Das gibt Dir Sicherheit und bewahrt Dich vor ungewollten Nachzahlungen.

Schritt für Schritt: So verkaufst Du ein geerbtes Auto richtig

Sobald alle rechtlichen und steuerlichen Fragen geklärt sind, kannst Du den eigentlichen Verkaufsprozess starten. Damit beim Verkauf alles glatt läuft, solltest Du strategisch und gut vorbereitet vorgehen. Besonders bei einem geerbten Fahrzeug ist ein strukturierter Ablauf entscheidend – so vermeidest Du Fehler und erzielst einen fairen Preis.

1. Fahrzeug bewerten lassen:
Ein realistischer Verkaufspreis ist das A und O. Nutze Online-Bewertungstools oder lass das Auto von einem neutralen Gutachter schätzen. Faktoren wie Laufleistung, Alter, Zustand, Ausstattung und Marktwert beeinflussen den Preis.

2. Fahrzeug aufbereiten:
Ein sauberes Auto verkauft sich besser. Eine gründliche Reinigung – innen wie außen – sowie kleinere Reparaturen (z. B. Lackkratzer entfernen) können den Verkaufswert deutlich steigern.

3. Verkaufsweg wählen:
Überlege, wie Du das geerbte Auto verkaufen möchtest:

  • Privatverkauf: meist höhere Erlöse, aber zeitintensiver.
  • Autohändler: schneller und unkompliziert, aber oft geringerer Preis.
  • Online-Plattformen: bieten bequeme Abwicklung, teilweise mit Abholservice.

4. Inserat erstellen:
Wenn Du privat verkaufst, achte auf ein aussagekräftiges Inserat: gute Fotos, vollständige Daten (Modell, Baujahr, Kilometerstand, HU-Termin) und transparente Angaben zum Erbstatus schaffen Vertrauen.

5. Probefahrt und Verkaufsverhandlung:
Lass Dir bei Interesse einen Ausweis zeigen und begleite potenzielle Käufer bei der Probefahrt. Sei bei Preisverhandlungen realistisch, aber vorbereitet. Ein klar formulierter Kaufvertrag schützt beide Seiten.

6. Auto abmelden oder ummelden:
Nach dem Verkauf muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab- oder umgemeldet werden. Je nach Vereinbarung übernimmt das der Käufer oder Du – wichtig ist, dass Du eine Kopie des Abmelde- oder Umschreibeprotokolls behältst.

Was Du noch wissen solltest, wenn Du ein geerbtes Auto verkaufen möchtest

Wenn Du darüber nachdenkst, ein geerbtes Auto zu verkaufen, stellen sich oft ganz praktische Fragen. Etwa: Wer darf überhaupt verkaufen? Grundsätzlich gilt: Nur wer rechtlich als Erbe gilt – also im Besitz eines Erbscheins oder eines gleichwertigen Dokuments ist – darf das Fahrzeug veräußern. Bei mehreren Erben ist die Zustimmung aller Beteiligten notwendig, denn das Auto gehört in diesem Fall der gesamten Erbengemeinschaft.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeugs. Zwar gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Frist, doch solltest Du die Umschreibung möglichst zeitnah vornehmen. Versicherung und Kfz-Steuer laufen nach dem Tod des Vorbesitzers zunächst weiter – meist noch für etwa einen Monat. Wird das Auto in dieser Zeit gefahren, ohne dass es auf Dich als neuen Halter umgeschrieben ist, kann das im Schadensfall zu Problemen führen. Besonders wenn das Fahrzeug stillgelegt oder verkauft werden soll, ist eine zügige Abmeldung empfehlenswert.

Auch die Frage, ob man ein Auto verkaufen darf, wenn man nicht als Eigentümer eingetragen ist, taucht häufig auf. Die einfache Antwort: Nein. Selbst wenn Du das Auto nutzt oder es in Deiner Einfahrt steht – ohne Nachweis der rechtmäßigen Erbschaft kannst Du es nicht rechtsgültig veräußern. Käufer, Händler oder Plattformen verlangen zurecht Belege, um sich gegen spätere Ansprüche Dritter abzusichern.

Wenn Du diese Punkte beachtest, bist Du rechtlich und organisatorisch gut vorbereitet – und kannst das geerbte Auto seriös, sicher und ohne unnötige Stolperfallen verkaufen.

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