Rückrufaktion beim Auto: Ob Dein VW, BMW oder Mercedes betroffen ist

Ratgeber · 14 Min

Ein Brief vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder direkt vom Hersteller: Dein Fahrzeug ist von einer Rückrufaktion betroffen. Das sorgt für Unsicherheit und wirft sofort Fragen auf. Muss ich in die Werkstatt? Was ist, wenn ich es ignoriere? Und was bedeutet das für den Wert meines Autos, wenn ich es verkaufen möchte? Hier findest Du die entscheidenden Antworten.

Die 5 wichtigsten Erkenntnisse zu Auto-Rückrufaktionen:

  • Prüfung per FIN: Ob Dein Auto (z.B. ein Audi A6 oder Seat Leon) betroffen ist, prüfst Du am schnellsten über die 17-stellige Fahrgestellnummer (FIN) online beim Hersteller oder in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
  • KBA vs. Serviceaktion: Ein vom KBA überwachter Auto-Rückruf ist verpflichtend. Ignorierst Du ihn, droht die Zwangsstilllegung Deines PKW. Freiwillige Serviceaktionen des Herstellers sind das nicht.
  • Kosten der Reparatur: Die Behebung des Mangels in der Werkstatt ist für Dich als Halter in der Regel kostenlos. Ein großes Ärgernis bleibt: Auf einen Ersatzwagen (z.B. bei einer Rückrufaktion von Mercedes oder BMW) oder eine Entschädigung für Deinen Zeitaufwand hast Du keinen rechtlichen Anspruch.
  • Sicherheit geht vor: Bei schweren Mängeln, wie dem bekannten Takata-Airbag-Problem oder defekten Bremsen, kann die Anweisung lauten: Fahrzeug sofort stehen lassen. Das Fahren trotz Rückruf ist ein hohes Sicherheitsrisiko.
  • Pflicht beim Autoverkauf: Eine offene (oder auch eine verschwiegene) Rückrufaktion ist ein Sachmangel. Du musst diesen Mangel beim Verkauf zwingend angeben. Tust Du es nicht, begehst Du arglistige Täuschung und ein privater Gewährleistungsausschluss ist nichtig.

1. Was eine Auto-Rückrufaktion wirklich bedeutet

Ein Rückruf ist kein grundsätzliches Zeichen für ein „schlechtes Auto“. Angesichts der enormen Komplexität moderner Fahrzeuge ist es ein etablierter und notwendiger Prozess, um die Produktsicherheit nach dem Verkauf zu gewährleisten. Rückrufe helfen, vermeidbare Unfälle zu verhindern und sind Teil der aktiven Qualitätskontrolle der Hersteller.

Es ist jedoch entscheidend, zwischen den verschiedenen Arten von Rückrufen zu unterscheiden, denn nicht jede Maßnahme ist gleich dringend oder rechtlich bindend.

Verpflichtender Rückruf (KBA) vs. Freiwillige Serviceaktion: Der entscheidende Unterschied

Die Verwirrung bei vielen Haltern ist groß: Warum ist ein Brief bedrohlich, während andere Mängel scheinbar stillschweigend behoben werden? Der Unterschied liegt in der Verantwortung und der Gefahr.

  • Verpflichtender Rückruf (KBA-überwacht):
    Hier ist die höchste Eile geboten. Ein verpflichtender Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnet oder streng überwacht. Der Grund ist immer eine „ernste Gefährdung“ der Verkehrssicherheit (z.B. Mängel an Bremsen, Lenkung, Airbags) oder der Umwelt (z.B. starker Ölverlust, Abgaswerte). Als Halter bist Du gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet.
  • Freiwillige Serviceaktion (öffentlich):
    Hier handelt der Hersteller aus eigenem Antrieb, ohne dass das KBA eine ernste Gefährdung festgestellt hat. Oft geht es um die Vermeidung von Folgeschäden (z.B. an der Elektronik) oder um Mängel, die zwar ärgerlich, aber nicht akut sicherheitsrelevant sind.
  • „Stille Rückrufe“ (Stille Aktionen):
    Dies ist die häufigste, aber für den Halter unsichtbarste Form. Es handelt sich um kleinere Mängel, meist Software-Updates oder Komfortthemen (z.B. eine klappernde Verkleidung). Diese Mängel werden ohne separate Benachrichtigung des Halters beim nächsten regulären Werkstattbesuch (z.B. bei der Inspektion) kostenlos miterledigt.

Dieses Vorgehen bei stillen Aktionen führt zu einer Informationslücke. Wurde ein Gebrauchtwagen nicht lückenlos in Vertragswerkstätten gewartet, ist oft unklar, ob diese (wenn auch nicht-kritischen) Updates durchgeführt wurden.

KBA-Rückruf vs. Serviceaktion im Überblick

MerkmalVerpflichtender KBA-RückrufFreiwillige Serviceaktion / Stille Aktion
AuslöserKBA stellt „ernste Gefährdung“ festHersteller stellt Mangel fest (Qualität, Komfort)
BenachrichtigungOffizieller Brief (KBA oder Hersteller)Brief vom Hersteller oder keine Benachrichtigung
TeilnahmepflichtJa, gesetzlich verpflichtendNein, freiwillig (aber empfohlen)
Kosten der ReparaturKostenlos (Teile & Arbeit)In der Regel kostenlos (Kulanz)
Konsequenz bei IgnoranzBetriebsuntersagung, ZwangsstilllegungKeine (außer mögliche Folgeschäden am Auto)

2. Aktuelle Zahlen und häufige Gründe: Von Airbag bis Brandgefahr

Auto-Rückrufe sind keine Seltenheit, sondern die Norm. Allein im Jahr 2024 überwachte das KBA Rückrufe für rund 2,84 Millionen Fahrzeuge in Deutschland. Im Jahr 2021 waren es sogar 3,4 Millionen Kfz. Diese Zahlen zeigen nur die offiziell überwachten Aktionen; die Dunkelziffer inklusive freiwilliger Serviceaktionen liegt weit höher.

Die häufigsten Problempunkte: Warum Airbags, Bremsen und Motoren oft betroffen sind

Die Gründe für einen Kfz-Rückruf sind vielfältig, konzentrieren sich aber oft auf sicherheitsrelevante Baugruppen.

1. Der „Dauerbrenner“: Takata-Airbags

Der mit Abstand größte und langlebigste Auto-Rückruf der Geschichte betrifft Takata-Airbags. Das Problem: Ein fehlerhafter Gasgenerator. Über die Jahre kann Feuchtigkeit eindringen und den Treibsatz instabil machen. Bei einer Auslösung (Unfall) kann der Generator explodieren und Metallteile durch den Fahrzeuginnenraum schleudern, was zu schwersten Verletzungen oder sogar zum Tod führen kann.

Dieser Rückruf betrifft Millionen von Fahrzeugen fast aller Hersteller, darunter auch Fahrzeuge einer aktuellen Rückrufaktion von Skoda oder diverse Citroën-Modelle.

2. Weitere häufige Gründe

Statistiken zeigen, dass neben Airbags oft das Motormanagement (ca. 8,95%) und das Getriebe (ca. 7%) betroffen sind. Auch Bremsen, das Fahrwerk oder die Lenkung sind klassische Problempunkte. Zunehmend relevant ist auch Brandgefahr durch fehlerhafte Elektrik (z.B. bei Hochvoltbatterien von E-Autos) oder durch Kraftstoff- bzw. Ölleitungen (wie bei einem kürzlichen Audi A6 Rückruf, der auch A8, Q7 und Q8 betraf).

3. Das Zulieferer-Problem

Oft liegt der Fehler nicht beim Autohersteller selbst, sondern bei einem Zulieferer (wie im Fall Takata). Ein aktueller Toyota-Rückruf (Proace) ist beispielsweise auf eine technische Kooperation mit Stellantis (Peugeot, Citroen) und fehlerhafte Querlenker zurückzuführen. Ein fehlerhaftes Bauteil von einem Zulieferer löst daher oft Massenrückrufe über viele Markengrenzen hinweg aus.

3. Ist mein Auto betroffen? Der Check in 2 Minuten

Die wichtigste Frage für Dich als Halter ist: Muss mein Auto in die Werkstatt? Verlasse Dich dabei nie ausschließlich auf die Post.

Post vom KBA: Wann Du informiert wirst und wann nicht

Bei einem verpflichtenden Rückruf muss der Hersteller alle betroffenen Halter informieren. Dazu erhält er die Adressdaten vom KBA aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR).

Das zentrale Ärgernis: Hast Du das Auto gebraucht gekauft und der Vorbesitzer ist noch als Halter gemeldet, oder Du bist kürzlich umgezogen, kommt der Brief nicht bei Dir an. Du bist als aktueller Halter aber dennoch in der Pflicht, den Mangel beheben zu lassen. Du musst selbst aktiv werden.

Der wichtigste Check: So prüfst Du selbst per Fahrgestellnummer (FIN)

Der einzige eindeutige und schnellste Weg zur Überprüfung ist die 17-stellige Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) (auch Fahrgestellnummer genannt). Du findest sie in Deinem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld E) oder unten an der Windschutzscheibe.

Fast alle großen Hersteller bieten Online-Portale an, auf denen Du die FIN eingeben und sofort prüfen kannst, ob Dein PKW betroffen ist:

  • VW, Seat, Skoda: Ob für Deinen VW per Fahrgestellnummer eine Rückrufaktion (z.B. für einen VW Crafter oder VW Polo) oder ein Rückruf für einen Seat Leon vorliegt, kannst Du direkt auf den Herstellerseiten prüfen. Dies war insbesondere beim Diesel-Skandal (Motor EA-189) relevant.
  • BMW: BMW hat ein eigenes Portal zur FIN-Prüfung für BMW Rückrufaktionen.
  • Mercedes-Benz: Auch Mercedes bietet diesen Online-Service an.
  • Andere Marken: Dasselbe gilt für die meisten Hersteller, egal ob Du prüfst, ob für Deinen Volvo XC60, Fiat 500x oder Jaguar eine Rückrufaktion vorliegt.

Die zentralen Anlaufstellen: KBA-Datenbank und Automobilclubs

Zwei weitere Anlaufstellen helfen Dir, den Überblick über Kfz-Rückrufaktionen zu behalten:

  1. KBA-Rückrufdatenbank: Das Kraftfahrt-Bundesamt betreibt eine öffentliche Datenbank. Hier kannst Du nach Marke, Modell und Baujahr suchen. Kennst Du die KBA-Referenznummer aus den Medien (z.B. 13586 für einen KBA-Rückruf von BMW), kannst Du auch direkt danach suchen.
  2. Automobilclubs: Der ADAC und andere Organisationen sowie Fachmedien listen ebenfalls aktuelle Rückrufe. Diese Listen sind aber nicht immer tagesaktuell oder vollständig.

4. Vom Brief zur Werkstatt: Deine Rechte und Pflichten als Halter

Du hast einen Brief erhalten oder Deine FIN-Prüfung war positiv. Was nun? Die folgenden Punkte klären die drängendsten Fragen und räumen mit Mythen auf.

Sind Rückrufaktionen verpflichtend?

Klare Antwort: Ja. Wenn es sich um einen vom KBA überwachten, sicherheitsrelevanten Rückruf handelt, bist Du als Halter gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Das Ignorieren ist kein Kavaliersdelikt. Es geht um Deine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.

Ärgernis 1: Was passiert, wenn ich einen Rückruf ignoriere?

Dies ist der gravierendste Problempunkt für Halter, die den Werkstattbesuch scheuen. Der Prozess bei Ignoranz ist unnachgiebig und teuer:

  1. Du erhältst in der Regel drei schriftliche Aufforderungen vom Hersteller oder KBA.
  2. Reagierst Du weiterhin nicht, meldet der Hersteller dies an das KBA.
  3. Das KBA informiert Deine lokale Zulassungsstelle über den Mangel.
  4. Die Zulassungsstelle schickt Dir eine Betriebsuntersagung (Androhung der Stilllegung) mit einer letzten Frist.
  5. Verstreicht diese Frist, kommt es zur Zwangsstilllegung des Kfz. Ein Beamter wird beauftragt, die Plaketten (Siegel) von Deinen Kennzeichen zu entfernen.
  6. Dieser Verwaltungsvorgang kostet Dich bis zu 300 Euro.

Ein Auto ohne Betriebserlaubnis ist wertlos, die Behörde stellt den Betrieb aktiv ein.

Kann ich mein Auto trotz Rückrufaktion noch fahren?

Das hängt von der Art des Rückrufs ab. Die Anweisungen des Herstellers sind hier bindend.

  • Bei akuter Gefahr: Bei manchen Mängeln (z.B. dem Takata-Airbag bei Stellantis-Modellen) lautet die Anweisung unmissverständlich: „Fahren mit dem Fahrzeug sofort einstellen“. Das Risiko ist zu hoch.
  • Bei anderen Mängeln: Bei Softwarefehlern oder Mängeln, die nur unter bestimmten Bedingungen auftreten, ist das Fahren oft noch möglich, aber nicht ratsam. Du fährst wissentlich mit einem Sicherheitsmangel und trägst das volle Risiko. Bei einem Unfall, der auf diesen Mangel zurückzuführen ist, drohen ernsthafte versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Ärgernis 2: Wer zahlt die Reparatur und den Werkstattbesuch?

Die gute Nachricht: Die Kosten für die Reparatur selbst (also Teile und Arbeitszeit) trägt der Hersteller. Dies gilt in der Regel auch weit über die Gewährleistungsfrist hinaus, da die Hersteller einen Imageschaden vermeiden wollen.

Ärgernis 3: Kein Anspruch auf Ersatzwagen? Was Dir zusteht und was nicht

Hier liegt für die meisten Betroffenen das zentrale Ärgernis. Der Hersteller hat zwar den Fehler gemacht, aber Du als Kunde musst den Aufwand tragen.

Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen bei einer BMW oder Mercedes Rückrufaktion.

Ebenso wenig hast Du Anspruch auf eine Entschädigung für:

  • Deinen Zeitaufwand (z.B. Urlaubstag nehmen)
  • Verdienstausfall
  • Die Fahrtkosten zur und von der Werkstatt

Dieser „Hassle-Faktor“, der Organisationsaufwand und der Mobilitätsverlust, ist oft schlimmer als der Mangel selbst und ein häufiger Grund, warum Halter den Gedanken fassen, das Auto einfach abzustoßen.

5. Rückruf und Autoverkauf: Was Du jetzt wissen musst (Der Experten-Fokus)

Ein Rückruf, ob offen oder bereits erledigt, ist ein entscheidender Faktor beim Verkauf Deines Autos. Hier werden die meisten Fehler gemacht, oft mit teuren juristischen Folgen.

Offenbarungspflicht: Muss ich den Rückruf beim Verkauf angeben?

Absolut. Ja. Ein offener, nicht durchgeführter Rückruf ist ein klassischer Sachmangel.

Als Verkäufer (auch als Privatperson) unterliegst Du einer Offenbarungspflicht. Das bedeutet, Du musst den potenziellen Käufer ungefragt über alle Dir bekannten wesentlichen Mängel aufklären. Ein sicherheitsrelevanter Rückruf ist ein solcher Mangel.

Auch einen durchgeführten Rückruf solltest Du angeben,  allerdings als positives Merkmal. Die Dokumentation der Reparatur im Serviceheft belegt, dass das Auto gewartet wurde und sicher ist.

Das juristische Risiko: Warum das Verschweigen als arglistige Täuschung gilt

Wenn Du einen bekannten Mangel (z.B. eine VW Crafter Rückrufaktion wegen eines Motorproblems) beim Verkauf bewusst verschweigst, um einen höheren Preis zu erzielen, ist dies eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB.

Die Konsequenzen sind gravierend:

  1. Der im privaten Kaufvertrag übliche Gewährleistungsausschluss („Gekauft wie gesehen“) ist in diesem Fall nichtig.
  2. Der Käufer kann den Vertrag anfechten (bis zu ein Jahr nach Entdeckung der Täuschung!), vom Kauf zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz fordern.

Das Verschweigen eines Rückrufs ist kein Kavaliersdelikt, sondern fällt juristisch in dieselbe Kategorie wie bekannter Betrug beim Autoverkauf oder das Verschweigen eines schweren Unfallschadens.

Führt ein Rückruf zu einer Wertminderung des Autos?

Hier muss man klar differenzieren:

  • Ein offener, nicht behobener Rückruf führt zu einem klaren Wertverlust. Das Auto ist mangelhaft. Der Käufer muss den Mangel selbst beheben (lassen) und wird die Kosten und den Aufwand vom Kaufpreis abziehen.
  • Ein durchgeführter und dokumentierter Rückruf führt nicht zu einer Wertminderung. Im Gegenteil: Er dient dem Werterhalt, da das Fahrzeug technisch auf dem neuesten Stand und der Mangel nachweislich behoben ist.

Ein Mangel, der nicht behoben wird, beschleunigt den Wertverlust des Autos, während eine dokumentierte Reparatur den Wert stabilisiert.

Verkauf mit offenem Rückruf: Warum der Privatverkauf so kompliziert ist

Ein Auto mit einem offenen, sicherheitsrelevanten Rückruf privat zu verkaufen, ist extrem schwierig. Du musst den Mangel klar im Kaufvertrag benennen. Der Käufer übernimmt ein bekanntes Risiko und wird einen erheblichen Preisnachlass fordern.

Der Prozess ist vergleichbar mit dem Versuch, ein Auto mit Motorschaden verkaufen zu wollen. Es ist ein Auto mit einem bekannten, schwerwiegenden Defekt, dessen Behebung für den Käufer mit Aufwand verbunden ist.

Die stressfreie Alternative: Ein Auto mit Rückruf unkompliziert verkaufen

Als Halter stehst Du vor einem Dilemma: Entweder nimmst Du den „Hassle“ der Reparatur auf Dich (Zeitverlust, Organisation, kein Ersatzwagen) oder Du versuchst den rechtlich riskanten und wertmindernden Privatverkauf eines mangelhaften Autos.

Es gibt einen dritten Weg. Wenn Du den Aufwand der Werkstatttermine oder die juristischen Diskussionen beim Privatverkauf vermeiden willst, ist der direkte Verkauf an einen professionellen Service die beste Option.

Wenn Du jetzt Dein Auto verkaufen möchtest, erhältst Du bei uns ein schnelles und sicheres Angebot, auch wenn eine Rückrufaktion offen ist. Wir sind auf den Ankauf von Fahrzeugen spezialisiert, auch auf alte oder defekte Autos. Wir bewerten Dein Fahrzeug fair, kümmern uns um die gesamte Abwicklung und holen es kostenlos bei Dir ab. Du umgehst sowohl den Reparatur-Stress als auch das juristische Risiko des Privatverkaufs.

6. Fazit: Rückrufe als Chance begreifen

Ein Rückrufschreiben vom KBA ist im ersten Moment ein Ärgernis. Es kostet Zeit und Nerven.

Begreife das Ärgernis als Chance: Du erhältst eine kostenlose Reparatur, die vom Hersteller bezahlt wird. Diese Maßnahme dient Deiner Sicherheit und erhält den Wert Deines Fahrzeugs.

Dokumentation ist der Schlüssel: Bewahre alle Belege über die durchgeführte Maßnahme sorgfältig auf. Ein lückenloses Serviceheft, das die Behebung aller Rückrufe nachweist, ist beim späteren Verkauf Gold wert.

Ignoriere niemals einen KBA-Rückruf, die Konsequenzen (Zwangsstilllegung) sind gravierend. Und sei beim Verkauf immer ehrlich: Die Offenbarungspflicht ist keine Option, sondern eine rechtliche Notwendigkeit, um Dich vor einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu schützen.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie finde ich heraus, ob mein Auto von einer Rückrufaktion betroffen ist?

Der sicherste Weg ist die Prüfung der 17-stelligen Fahrgestellnummer (FIN). Nutze dafür die Online-Portale Deines Herstellers (VW, BMW, Mercedes etc.) oder die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Verlasse Dich nicht nur auf Post.

Kann ich mein Auto trotz Rückrufaktion noch fahren?

Das hängt vom Mangel ab. Bei schwerwiegenden Sicherheitsrisiken (z.B. Bremsen, Airbags) lautet die Anweisung oft: „Fahrzeug sofort stoppen“. Bei weniger kritischen Problemen ist es zwar möglich, aber riskant. Du fährst mit einem bekannten Defekt und riskierst Deinen Versicherungsschutz.

Welche Autos wurden zurückgerufen?

Rückrufe betreffen alle Marken und Modelle, von VW Polo und Seat Leon bis hin zu Jaguar oder Volvo XC60. Es gibt keine Marke, die davor gefeit ist. Aktuelle und vergangene Aktionen findest Du in der KBA-Datenbank oder in den Listen von Automobilclubs.

Sind Rückrufaktionen verpflichtend?

Ja. Handelt es sich um einen vom KBA überwachten Rückruf (wegen Sicherheits- oder Umweltmängeln), bist Du als Halter gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Freiwillige „Serviceaktionen“ des Herstellers (z.B. für Komfort-Updates) sind es nicht.

Muss ich einen Rückruf im Kaufvertrag erwähnen?

Unbedingt. Ein offener Rückruf ist ein Sachmangel, den Du offenbaren musst (Offenbarungspflicht). Verschweigst Du ihn, machst Du Dich der arglistigen Täuschung schuldig, und der Käufer kann den Vertrag (auch Monate später) anfechten.

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