Überführungskennzeichen beantragen: Was Du wirklich wissen musst
Ein Überführungskennzeichen erlaubt Dir die legale Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, etwa nach dem Kauf oder zur Zulassungsstelle. Doch welche Variante ist die richtige? Was kostet sie? Und worauf musst Du achten, damit alles reibungslos klappt?
Das sind die wichtigsten Fakten:
- Ein Kurzzeitkennzeichen ist das richtige Überführungskennzeichen für Fahrten innerhalb Deutschlands, gültig für maximal 5 Tage.
- Für Auslandsüberführungen benötigst Du ein Ausfuhrkennzeichen, das meist eine längere Gültigkeit hat und zusätzlich eine Hauptuntersuchung erfordert.
- Die Gesamtkosten für ein Überführungskennzeichen liegen im Schnitt bei 50 bis 100 Euro, abhängig von Zulassungsstelle, Versicherung und Schildern.
- Ohne gültigen TÜV darfst Du mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächsten Prüfstelle fahren, alle anderen Fahrten sind nicht erlaubt.
- Du brauchst für die Beantragung eine eVB-Nummer, einen gültigen Ausweis, sowie die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I).
- Das „Ausleihen“ eines Überführungskennzeichens ist rechtlich nicht zulässig, da die Versicherung immer fahrzeug- und personengebunden ist.
Was ist ein Überführungskennzeichen und wann benötigst Du es?
Ein Überführungskennzeichen ist ein spezielles Nummernschild, das temporär gültig ist und verwendet wird, um ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Das kann zum Beispiel nach dem Autokauf der Fall sein, wenn das Fahrzeug zur Zulassungsstelle, in die Werkstatt oder sogar ins Ausland gebracht werden soll. Ohne gültiges Kennzeichen wäre die Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum illegal.
Typische Situationen, in denen Du ein Überführungskennzeichen brauchst:
- Du hast ein Fahrzeug gekauft, das noch nicht auf Dich zugelassen ist
- Ein Fahrzeug soll zur Werkstatt gebracht werden, bevor es zugelassen wird
- Du möchtest ein Fahrzeug in ein anderes Bundesland oder ins Ausland überführen
- Du führst ein Fahrzeug für eine Probefahrt oder einen Autoverkauf vor
- Auch wenn Du ein Unfallauto verkaufen möchtest, kann ein Überführungskennzeichen erforderlich sein, um das Fahrzeug zur Werkstatt oder Begutachtung zu bringen.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass „Überführungskennzeichen“ kein offizieller Begriff ist. Vielmehr umfasst er verschiedene Arten von Kennzeichen, die je nach Situation verwendet werden:
Kennzeichenart | Einsatzbereich | Gültigkeit |
Kurzzeitkennzeichen | Überführung innerhalb Deutschlands | max. 5 Kalendertage |
Ausfuhrkennzeichen | Überführung ins Ausland | meist 15-30 Tage |
Rotes Kennzeichen | Nur für Händler, nicht für Privatnutzer | dauerhaft wiederverwendbar |
Ein häufiger Fehler: Viele verwechseln Kurzzeitkennzeichen mit Ausfuhrkennzeichen, obwohl sie rechtlich und organisatorisch sehr unterschiedlich sind. Wer das falsche Kennzeichen nutzt, riskiert Bußgelder, den Verlust des Versicherungsschutzes oder gar eine Strafanzeige.
Arten von Überführungskennzeichen und welches für Deinen Fall das richtige ist
Wenn von einem Überführungskennzeichen die Rede ist, sind meist drei verschiedene Varianten gemeint, doch nicht jede davon ist für Dich als Privatperson nutzbar oder sinnvoll. Die richtige Wahl hängt davon ab, wohin Du das Fahrzeug bringen willst und ob Du es privat oder gewerblich nutzt.
Die gängigste Option für Privatpersonen ist das Kurzzeitkennzeichen. Es gilt für maximal fünf Kalendertage, beginnt am Tag der Zulassung und endet automatisch. Es ist ideal, wenn Du ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands überführen oder es zur Zulassungsstelle, zum TÜV oder zur Werkstatt bringen willst. Wichtig: Ohne gültige Hauptuntersuchung darfst Du nur direkt zur Prüfstelle fahren, nicht zu anderen Zielen.
Das Ausfuhrkennzeichen, oft auch als Zollkennzeichen bezeichnet, wird benötigt, wenn das Fahrzeug ins Ausland gebracht werden soll. Es hat meist eine Gültigkeit zwischen 15 und 30 Tagen und setzt im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen eine bestandene Hauptuntersuchung voraus. Zudem ist eine besondere Haftpflichtversicherung erforderlich, die auch im Zielland anerkannt wird.
Rote Kennzeichen schließlich sind ausschließlich für Autohändler und Werkstätten vorgesehen. Sie dürfen mehrfach verwendet werden, etwa für Probefahrten oder Vorführungen. Für Privatpersonen sind sie weder verfügbar noch erlaubt.
Fazit: Wenn Du als Privatperson ein Fahrzeug im Inland überführen möchtest, kommst Du am Kurzzeitkennzeichen nicht vorbei. Für den Export ins Ausland brauchst Du ein Ausfuhrkennzeichen. Alles andere ist nicht zulässig, und kann rechtlich teuer werden.
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen: was Du vorlegen musst
Damit Du ein Überführungskennzeichen erfolgreich beantragen kannst, musst Du eine Reihe von Unterlagen bereitstellen. Diese Anforderungen gelten bundesweit, kleinere Unterschiede je nach Zulassungsstelle sind aber möglich.
Die wichtigsten Dokumente, die Du immer brauchst:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zur Identifikation musst Du ein offizielles Ausweisdokument vorlegen. Wenn Du nicht selbst erscheinst, ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig, inklusive Ausweiskopie des Vollmachtgebers. - eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Ohne Haftpflichtversicherung geht nichts: Die eVB-Nummer erhältst Du von Deiner Versicherung, oft direkt online. Achte darauf, dass sie für ein Kurzzeitkennzeichen gültig ist, normale Versicherungen decken das nicht ab. - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Dieses Dokument enthält alle fahrzeugrelevanten Daten. Es ist Pflicht, um ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. - Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
Für Kurzzeitkennzeichen ist die HU nicht zwingend erforderlich, sofern das Fahrzeug nur direkt zur Prüfstelle bewegt wird. Bei Ausfuhrkennzeichen ist eine gültige HU obligatorisch. - SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (nur bei Ausfuhrkennzeichen)
Beim Export ist eine steuerliche Registrierung notwendig, dafür musst Du ein SEPA-Mandat ausfüllen, mit dem die Steuer automatisch eingezogen wird.
Zusätzlicher Hinweis:
Die meisten Zulassungsstellen verlangen Bargeld oder EC-Kartenzahlung vor Ort, informiere Dich vorab über die akzeptierten Zahlungsmethoden. In vielen Städten kannst Du das Überführungskennzeichen mittlerweile auch online beantragen, sofern alle Unterlagen digital vorliegen.
Kosten und Gültigkeit: so viel zahlst Du
Die Frage nach den Kosten ist eine der häufigsten rund ums Thema Überführungskennzeichen, und das zu Recht. Denn die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen und variieren je nach Region, Anbieter und Versicherung.
Diese Bestandteile solltest Du einrechnen:
- Zulassungsgebühr bei der Behörde:
Für ein Kurzzeitkennzeichen verlangt die Zulassungsstelle in der Regel 13 bis 15 Euro. Bei einem Ausfuhrkennzeichen liegt die Gebühr etwas höher, oft zwischen 30 und 50 Euro, da hier zusätzliche Prüfungen anfallen. - Nummernschilder selbst:
Die Prägung der Kennzeichen kostet je nach Anbieter 15 bis 30 Euro für zwei Schilder. In vielen Städten gibt es Dienstleister direkt neben der Zulassungsstelle, aber auch Online-Angebote sind möglich, meist günstiger. - Versicherung (eVB-Nummer):
Dieser Posten variiert stark. Für Kurzzeitkennzeichen zahlst Du je nach Anbieter zwischen 25 und 80 Euro, abhängig vom Fahrzeugtyp und Versicherungszeitraum. Wichtig: Diese Versicherung ist meist nicht übertragbar und deckt nur Haftpflicht ab. Ausfuhrkennzeichen sind teurer versichert, weil sie auch internationalen Schutz beinhalten müssen, hier sind 100 bis 200 Euro üblich. - Optionale Zusatzkosten:
Falls Du keine gültige Hauptuntersuchung hast und nur zur Prüfstelle fährst, können TÜV-Gebühren (rund 100 Euro) hinzukommen. Wer ein Fahrzeug überführen lässt, statt selbst zu fahren, muss zusätzlich mit Transportkosten rechnen.
Insgesamt musst Du bei einem Kurzzeitkennzeichen mit etwa 50 bis 100 Euro rechnen, abhängig davon, wo und wie Du beantragst. Für ein Ausfuhrkennzeichen solltest Du eher 120 bis 250 Euro einplanen.
Tipp: Vergleiche Versicherungsanbieter und nutze seriöse Online-Portale, um vorab ein unverbindliches Preisangebot zu bekommen. Einige Versicherungen bieten auch Paketlösungen inklusive Schildern an, das spart Zeit und Nerven.
Beantragung eines Überführungskennzeichens: Schritt für Schritt zum Kennzeichen
Die Beantragung eines Überführungskennzeichens ist in den meisten Fällen unkompliziert, vorausgesetzt, Du hast alle Unterlagen parat. Je nach Art des Kennzeichens unterscheidet sich der Ablauf geringfügig. Hier erfährst Du, wie Du vorgehst und was Du beachten musst.
So beantragst Du ein Kurzzeitkennzeichen
- Vorbereitung der Unterlagen:
Du benötigst Deine eVB-Nummer, einen gültigen Ausweis, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) und, wenn vorhanden, den TÜV-Nachweis. Ohne TÜV ist nur die direkte Fahrt zur Prüfstelle erlaubt. - Besuch der Zulassungsstelle:
Melde Dich persönlich bei der für Deinen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde oder einer Behörde am Standort des Fahrzeugs. In manchen Regionen kannst Du das Kurzzeitkennzeichen auch bundesweit beantragen. - Kennzeichen prägen lassen:
Nach Erhalt der Zuteilung gehst Du mit dem zugewiesenen Nummerncode zum Schildermacher (meist direkt vor Ort), lässt die Kennzeichen drucken und kehrst zur Behörde zurück. - Versiegelung & Mitnahme:
Die Schilder werden versiegelt und Du erhältst zusätzlich einen Fahrzeugschein, auf dem der Gültigkeitszeitraum vermerkt ist.
Alternativ: Online-Beantragung (wo möglich)
In einigen Bundesländern kannst Du das Kurzzeitkennzeichen online beantragen. Du musst dann Scans der Unterlagen hochladen und bekommst die Unterlagen per Post zugesendet. Achtung: Der Prozess dauert meist 2-5 Werktage, ist also nicht für spontane Fahrten geeignet.
Für Ausfuhrkennzeichen gilt zusätzlich:
- Du brauchst eine gültige HU, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer und oft einen Versicherungsnachweis mit internationaler Deckung.
- Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsstelle. Eine Online-Beantragung ist hier in den meisten Fällen nicht möglich.
Wichtig: Die Gültigkeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum, Du solltest das Kennzeichen also nicht zu früh beantragen, wenn Du es noch nicht sofort nutzt. Eine Verlängerung ist nicht möglich, nach Ablauf muss ein neues beantragt werden.
Überführungskennzeichen ohne TÜV: Was ist erlaubt?
Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, ein Überführungskennzeichen erlaube die freie Fahrt auch ohne gültige Hauptuntersuchung (HU). Tatsächlich ist das nur sehr eingeschränkt möglich, und genau hier drohen Bußgelder, Versicherungslücken oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn Du es falsch machst.
Was gilt konkret bei Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?
- Ohne gültige HU darfst Du mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle oder zurück zur Werkstatt durchführen.
- Jede andere Fahrt, z.B. zur Zulassungsstelle, zum Händler oder zur Wohnadresse, ist nicht erlaubt, solange keine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann.
- Die Prüfstelle darf dabei nicht weiter entfernt sein als notwendig, bei Kontrollen musst Du ggf. nachweisen können, warum Du genau dorthin fährst.
Was gilt bei Ausfuhrkennzeichen ohne TÜV?
- Hier ist die Lage strikter: Eine gültige Hauptuntersuchung ist zwingend erforderlich, sonst wird das Kennzeichen nicht ausgegeben.
- Das liegt daran, dass Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen oft weite Strecken ins Ausland zurücklegen, ohne HU wären sie nicht verkehrssicher im Sinne internationaler Vorschriften.
Was passiert, wenn man gegen die Vorgaben verstößt?
- Wer ein Fahrzeug ohne gültige HU mit einem Kurzzeitkennzeichen zweckentfremdet, riskiert ein Bußgeld bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.
- Kommt es dabei zu einem Unfall, kann die Versicherung im schlimmsten Fall Leistungen verweigern, wenn der Versicherungsumfang bewusst überschritten wurde.
Tipp: Wenn Du ein Fahrzeug ohne gültigen TÜV überführen willst, kläre vorab mit der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung, welche Strecke Du exakt zurücklegen darfst, und führe diese Angaben bei der Fahrt mit.
Überführungskennzeichen im Ausland
Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, muss wissen: Nicht jedes Überführungskennzeichen ist automatisch auch im Ausland gültig. Gerade beim Autoverkauf für den Export spielt das richtige Überführungskennzeichen eine wichtige Rolle, da viele Länder besondere Anforderungen an Versicherung und Zulassung stellen.
Wann ist ein Überführungskennzeichen im Ausland erlaubt?
Für Überführungsfahrten ins Ausland benötigst Du ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen (auch: Export- oder Zollkennzeichen). Dieses unterscheidet sich vom Kurzzeitkennzeichen durch seine internationale Gültigkeit, eine längere Laufzeit und einen besonderen Versicherungsschutz, der auch außerhalb Deutschlands greift.
Wichtig dabei:
- Das Ausfuhrkennzeichen muss vor dem Grenzübertritt in Deutschland beantragt und montiert werden.
- Es wird nur ausgegeben, wenn das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügt, ohne TÜV keine Fahrt ins Ausland.
- Die Haftpflichtversicherung muss den Zielstaat und alle Transitländer abdecken. Prüfe das genau in den Versicherungsbedingungen.
In welchen Ländern wird das deutsche Ausfuhrkennzeichen anerkannt?
In den meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie vielen Ländern außerhalb der EU (z.B. Schweiz, Norwegen, Türkei) wird das Ausfuhrkennzeichen anerkannt. Dennoch solltest Du Dich vor Fahrtantritt beim jeweiligen Konsulat oder der Straßenverkehrsbehörde des Ziellandes informieren, insbesondere, wenn Du außerhalb Europas unterwegs bist.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein, in der Regel nicht zulässig. Das Kurzzeitkennzeichen ist für den nationalen Verkehr innerhalb Deutschlands gedacht. Einige Länder erkennen es nicht an, andere nur unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. Österreich für Rückführungen).
Zusätzlicher Hinweis: Wenn Du das Fahrzeug nicht selbst überführst, sondern durch eine Spedition exportieren lässt, reicht oft ein einfacher Transportnachweis. In diesem Fall ist kein Kennzeichen nötig, aber die Spedition benötigt eine Genehmigung und eigene Transportkennzeichen.
Häufige Fragen rund ums Überführungskennzeichen
Wie komme ich an ein Überführungskennzeichen?
Du erhältst ein Überführungskennzeichen direkt bei der Zulassungsstelle, entweder an Deinem Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass Du alle notwendigen Unterlagen dabei hast: eVB-Nummer, Ausweis, Fahrzeugpapiere und ggf. TÜV-Nachweis. In manchen Regionen ist auch eine Online-Beantragung möglich, etwa über Portale der Stadt oder über Drittanbieter mit Zulassungsservice.
Kann man sich ein Überführungskennzeichen ausleihen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Überführungskennzeichen sind immer an eine bestimmte Person und ein spezifisches Fahrzeug gebunden. Die Versicherung gilt nur für den registrierten Halter und die darin angegebenen Fahrzeugdaten. Ein „Verleih“ ist also rechtlich unzulässig, sowohl für Kurzzeit- als auch Ausfuhrkennzeichen.
Was kostet ein Überführungskennzeichen?
Je nach Kennzeichenart und Region solltest Du bei einem Kurzzeitkennzeichen mit insgesamt 50 bis 100 Euro rechnen. Diese Summe umfasst Zulassungsgebühr, Kennzeichenprägung und Versicherung. Ein Ausfuhrkennzeichen kann je nach Versicherungsschutz, Laufzeit und Zielstaat auch 120 bis 250 Euro kosten.
Wie schnell kriege ich ein Kurzzeitkennzeichen?
Wenn Du persönlich zur Zulassungsstelle gehst und alle Unterlagen dabei hast, bekommst Du das Kennzeichen meist noch am selben Tag. Bei Online-Anträgen solltest Du mindestens 2-5 Werktage einplanen, abhängig von Postlaufzeiten und Bearbeitungsdauer. Wer es eilig hat, sollte also den Gang zur Behörde bevorzugen.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen gelten nur innerhalb Deutschlands und haben eine maximale Laufzeit von fünf Tagen. Sie dürfen auch ohne gültige HU genutzt werden, allerdings nur zur Prüfstelle. Ausfuhrkennzeichen hingegen sind für den Export ins Ausland gedacht, gelten länger, erfordern eine gültige HU und beinhalten eine speziell dafür vorgesehene Versicherung.
Ist ein Überführungskennzeichen im Ausland gültig?
Nur das Ausfuhrkennzeichen ist international einsetzbar. Es wird in vielen EU- und Nicht-EU-Ländern anerkannt, vorausgesetzt, der Versicherungsschutz ist ausreichend. Das normale Kurzzeitkennzeichen ist hingegen nicht für den Auslandseinsatz zugelassen und wird in vielen Ländern nicht anerkannt.